Rede Thomas Saschenbrecker

Lieber Prof. Narr, Lieber René, Lieber Uwe, ich darf mich mich ganz herzlich bei allen für den Preis bedanken. Meine Damen und Herren, ich bin mir durchaus bewußt, dass hinter diesen Preis Menschen stehen, Menschen die, vielleicht nicht so sehr im Rampenlicht unserer erfolgsorientierten Gesellschaft stehen, weil sie vielleicht "anders" sind, weil sie "merkwürdig" sind, weil sie "irre" sind, weil sie gesellschaftlich nicht konform sind, weil sie "verrückt" sind. Justiz aber auch die Medizin haben dies jahrzehntelang zum Anlaß genommen, diese Menschen als "krank", als "psychisch krank" zu diagnostizieren, eine Konsequenzdiagnose, eine Vernunftsvorhalt über diese Mensche walten zu lassen, die "Heilung" bringen sollte - "Heilung" eben.

Ob die jeweiligen Menschen das anders wollten, ob sie ihr Anderssein wollten, ob sie "verrückt", ob sie "irre" sein wollten, dass hat überhaupt keinen interessiert, das mußte ganz einfach so sein, da mußte Vernunft her, da mußten Gerichtsbeschlüsse her, da mußte ein Vormundschaftsgericht geschaffen werden, da mußten medizinische sachverständigen Gutachten eingeholt werden und wenn diesen medizinische sachverständigen Gutachten in unendlichen Vernunft zu dem Ergebnis kommen, da ist ein "psychisch Kranker", dann muß eben über diesen "psychisch Kranken" bestimmt werden.

Der "psychisch Kranker" oder den, den wir für einen "psychisch Kranken" halten, ist Anlaß, als Fremd, "irre", "verrückt", vielleicht auch irgendwie für uns für etwas ganz seltsames - mit dem wir gar nicht so zurecht kommen, er funktioniert nicht so, wie unserer Gesellschaft es so von ihm verlangt - gesehen zu werden und er wird damit "hilfsbedürftig". Jeder, der in der Gesellschaft nicht das darstellt eben was vielleicht sein sollte, dem muß man helfen. Der Gesetzgeber macht sich es da einfach aus geleitetes Sozialstaat Prinzip her: wir haben eine Fürsorgepflicht, wir müssen uns um die Menschen kümmern. Dass diese Menschen evtl. anders sein wollen, wie gesagt, das spielt überhaupt keine Rolle, es wird einfach eine Pflicht abgeleitet, dem "psychisch Kranken" dann auch zu helfen. Und das auf eine Art und Weise auf eine Weise von der objektiven Vernunft ….. Individualität mit tatsächlichen Verrücktsein wenig zu tun hat.

In diesem Sinn siehe ich den Preis durchaus auch als Aufgabe, weiter zu machen, weiter zu machen mit dem, was wir erreicht haben. Ganz einfach schauen, was war vor 5 Jahren ernsthaft, wenn jemand "psychisch Krank" war, dann hatte man darüber geredet, wie macht man das am besten, wie sucht man ein Patientenanwalt, dieser Patientenanwalt vermittelt dann, ob wir die medizinische Verordnung … irgendwie halbdosieren können, ob wir die medizinische Verordnung nicht irgendwie ein bißchen absetzen können. Jetzt ist es anders. Der psychisch kranker, der für "psychisch Krank" veranlaßt, für "verrückt", für "irre" gehalten wird, der hat durchaus Rechte - er hat dieselben Grundrechte. Es gibt jetzt in der Justiz auch in der Rechtsprechung die Begriffe des "Rechtes auf Krankheit". Es gibt den Begriff des staatlichen Zwangs, der nicht unbedingt über jeden walten darf. Viele psychisch Kranke haben das, was vor 5 Jahren, vor 10 Jahren noch gewesen ist: diese unheimliche Gewalt, die da eingewirkt hat, ganz einfach jemand zu zwingen, Medikamente zu nehmen, jemand zu fixieren, jemand einzusperren, haben es als sehr traumatisch, als sehr verletzend empfunden. Und diese haben tatsächlich auch eine Rolle als Opfer eingenommen. Diese Opferrolle, die muß es heute nicht mehr geben, denn es gibt ganz einfach Grundrechte und die Grundrechte auch nur eine medizinische Behandlung abzulehnen, auch das Anlaß sein, ganz einfach das für sich zu beanspruchen, die setzen sich auch auf dem Bereich immer mehr durch und dafür muß man sagen, hat natürlich auch die "irre"n-Offensive einen ganz, ganz riesigen Beitrag geleistet, indem sie nicht nachgegeben hat, indem sie vielleicht die äußere Grenze so ein bißchen einnimmt, eben weil man heute noch die äußere Grenzen dessen, dass man sagt: man kann sich das nicht gefallen lassen aber andererseits doch in ihrer Konsequenz auch Rechte tatsächlich durchgesetzt hat und diese Rechte konsequent immer durchgesetzt hat ohne Konsense einzugehen - da ………. jeden ein bißchen Zwang vielleicht annimmt und dann im Übrigen vielleicht da drüberredet, ob man dann evtl. diesen bißchen Zwang in ein an sich geprägter Vernunft umwandeln kann. Genau das ist eben nicht mehr der Fall - es ist ganz einfach so, Anlaß sein, "irre" sein, "verrückt" sein, das ist ganz einfach heutzutage gesellschaftlich auch rechtlich beständig, es hat rechtlichen Bestand. Auch der sog. "psychisch Kranker", der diese Diagnose irgendwann mal auferlegt hat durch einen unsägliches Gutachten, auch der kann durchaus Grundrechte, kann alle Grundrechte genauso inzwischen sicherlich für sich beanspruchen und auf diesen Ziel - denke ich - sollte man ganz einfach weiter machen.

Vielen Dank!


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