Programm der Jubiläumsfeier und Party anlässig des 30-jährigen Bestehens der Irren-Offensive
am 16.10.2010 im Georg von Rauch-Haus in Berlin-Kreuzberg.

Buchvorstellung: Irren-Offensive 30 Jahre Kampf für die Unteilbarkeit der Menschenrechte
Rezension von Prof. Dr. Eckhard Rohrmann zu: Irren-Offensive e.V. (Hrsg.): AG SPAK Bücher (Neu Ulm) 2010. 156 Seiten. ISBN 978-3-940865-14-4. www.socialnet.de/rezensionen/11323.php

Uraufführung der Filmdokumentation: “30 Jahre Irren-Offensive 1980-2010“



Verleihung des 3. Freiheitspreises der Irren-Offensive
an Wolf-Dieter Narr, Laudatio (siehe unten)
Wolf-Dieter Narrs Antwort darauf:
Als Audio

Als Video:

Party im Keller mit:
LIVE BANDS Stan Made (CollegeRock)
Joshi & Teds´n`Grog (PunkRock)
Conexion Musical (HipHop)
LIVE SET anna bolena (Electronica)
DJ SET Crash01 (BandCo), Kali Yuga (HardTek), Cleo23 (HardTek)
VJ SET Boxikus, Aikia

 

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Warum es uns eine besondere Freude ist, Wolf-Dieter Narr
mit der goldenen Taschenlampe, dem Freiheitspreis der Irren-Offensive, zu danken.
Eine Lobrede von René Talbot im Auftrag der Irren-Offensive

2002 erster Freiheitspreis für Thomas Szasz

2005 zweiter Freiheitspreis für Thomas Saschenbrecker

 
Lieber Wolf-Dieter,

weil wir gut befreundet sind, bleibe ich auch jetzt beim Du.

Ich will beginnen mit einem kurzen Bericht über deine über 20 jährige Unterstützung der Irren-Offensive.

  • Meines Wissens die erste öffentliche Unterstützung war 1989 deine Bereitschaft, beim Beirat des Weglaufhauses mit zu machen.
  • 1996 bin ich an dich herangetreten, um dich zu bitten, eine Anfrage bei der Russell Peace Foundation wegen eines Russell Tribunals zur Psychiatrie zu autorisieren – damals folgte eine prompte Absage durch die Foundation.
  • Bei der Ausweichlösung, einem selbstautorisierten Foucault Tribunal, warst du einer der drei Professoren, die 1998 das Tribunal von FU Seite aus getragen haben.
    Zuerst 1997 mit einem Beitrag beim Gründungssymposium bei den Soziologen – dann 1998 nach einer Abmahnung des FU Präsidenten beim Tribunal selber mit einer bemerkenswerten Rede: Zitat daraus:
    „der Felsen an dem aller Konsens kategorisch zerbricht, trägt den Namen „Zwang“.
  • Drei Jahre später, 2001, warst du dann rechtlich verantwortlicher Veranstalter des Russell Tribunals zur Frage der Menschenrechte in der Psychiatrie.
    Zusammen mit dem Asta von dir in den Räumen der FU angemeldet, wurde Deine Lehrfreiheit negiert und die Veranstaltung aus der Uni rausgeworfen – nur um auf Zuruf der FU Psychiatrie-Chefin den großen Hörsaal in der Silberlaube an diesem Wochenende leer zu belassen.
    Wunderbar die Metapher mit den Luftwurzeln in Deiner Antwort darauf, ich zitiere etwas gerafft aus deinem offenen Brief:

    Veritas justitia libertas - diese drei ehrwürdigen hehren Ziele prunken, neuerdings in allen Briefköpfen .. der FU… Wahrheit Gerechtigkeit Freiheit - was für ein Anspruch! Dass demselben niemanden ganz genügen kann, versteht sich. Indes anstrebenswert wäre dies. Und zu wünschen, dass sich vor allem das Leitungsgremium der FU daran in schwieriger Annäherung hielte.

Statt dessen suchen diese Ziele wie Luftwurzeln vergeblich im Gelände der FU, das von ihr selbst bestimmt wird, halt. Dieser Tage hat das Präsidialamt dem Russell Tribunal gegen psychiatrisches Unwesen und dem damit gekoppelten Kongress gegen den Un-"Geist der Gene" die für Ende Juni schon zugesagten Räume wieder entzogen. Ich hatte diese Räume im Dezember letztes Jahres rechtzeitig als Hochschullehrer der FU reservieren lassen. Und dies aus einem guten substantiell wissenschaftlichen und darum auch im weiteren Sinne menschenrechtlich demokratischen Grund. In Räumen, so der Ihnestrasse 22, die heute der FU gehören, seinerzeit der Kaiser-Wilhelms-Gesellschaft (KWG), waren während des Nationalsozialismus Mengele, Verschur u.a. forschend (!), praktizierend, Menschen verletzend, Menschen versuchend, ihre mörderische Praxis w i s s e n s c h a f t l i c h begründend tätig. ..welch eine Chance, welch eine Aufgabe der Freien Universität, die sich dem oben genannten Werte Dreigestirn besonders verpflichtet weiss, einen Kongreß, wenn schon nicht nachdrücklich zu fördern, so doch uneingeschränkt zuzulassen, der den Umständen, der damaligen menschenwidrigen Wissenschaft, der auch dem heutigen und szientifisch zuweilen anders gewandeten Fort-, ja Neuleben im Zeichen der Bio- und Humangenetik nachgeht.

Vergebliche Hoffnung.
Vergebliche Hoffnung wenigstens darauf, das Präsidium würde dem anderen lateinischen Motto genügen, Voraussetzung allen angemessenen Umgangs von Menschen, auch Wissenschaftlern untereinander: pacta sunt servanda, zu deutsch: Verträge sind einzuhalten.
Mit vorgeschobenen, selbst formell nicht korrekten Behauptungen hat das Präsidialamt der FU die Raumzusage zurückgezogen. Dass ein nicht genau genug hinsehendes Verwaltungsgericht ihm erstinstanzlich "Recht" gegeben hat, ist ein schaler Sieg. Substantiell hat das Präsidialamt ebenso wohl gegen eine radikal nüchterne Aufarbeitung der wissenschaftlichen Vergangenheit, auch auf dem Gelände der späteren FU Berlin, wie eine radikal nüchterne, am menschenrechtlichen Massstab urteilenden Bewertung der aktuellen Wissenschaftsdynamik verstoßen; es hat auch repräsentiert durch meine Person Art. 5 Abs.3 GG verletzt, nämlich die Freiheit von Forschung und Lehre. …Verletzt hat verfassungsgegebene Normen, nämlich Voraussetzungen, Menschenrechte, nicht zuletzt das Recht auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Forschung und Lehre allein das Präsidialamt der FU.

Dazu muss man wissen, dass Otto Klein als eines der Jurymitglieder des Russell Tribunals bestimmt worden war.
Otto Klein ist einer der wenigen Überlebenden der Zwillingsexperimente von Doktor Mengele in Auschwitz. Auch gegen Otto Klein hatte also das FU Präsidium seine Repression gerichtet. Schon im Jahr 2000 war dir die Internet Präsenz von der FU verboten worden, weil die FU Leitung auf Zuruf des Erbhygienikers Prof. Propping gespurt hatte. Nur subversiv konnte die live Radioübertragung des Tribunals dann trotzdem noch aus der Urania erfolgen.

Ich kenne nicht den Anteil, den diese Zensuren der Unileitung an deinem Entschluss hatten, so früh wie möglich zu emeritieren, vermute aber, dass Sie eine tiefe Verärgerung bei dir ausgelöst haben. Die Freie Universität hatte sich schließlich als eine Täterschutzorganisation offenbart.Im darauffolgenden Jahr bist Du zum frühest möglichen Zeitpunkt emeritiert. Ein Glück für uns, denn so konntest du uns, dem Lehrbetrieb entbunden, mehr Zeit aktiver Unterstützung schenken. Aus den Briefen und Texten mit denen Du uns in den folgenden Jahren beigestanden hast, möchte ich ein paar besonders erwähnen:

Anfang des Jahres 2006 führtest Du eine Totalerhebung bei allen Gerichten durch, in der allen Vormundschaftsrichtern in der Republik das Celler Urteil zur Unzulässigkeit der Zwangsbehandlung, das auch Anlass zur Feier des 25. Geburtstags der Irren-Offensive war, mit den Fragen einer Umfrage zugestellt wurde. Der Artikel von Dir und Thomas Saschenbrecker über die Umfrage und die Schelte mit dem Bundesgerichtshof wurde in der skrupulös redigierten FamRz, der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, veröffentlicht. Ein großartiger Erfolg.

Ebenfalls 2006 hast Du einen Brief an alle Abgeordneten des Bundestages wegen einer Betreuungsrechtsänderung geschrieben, die die Betreungsbehörde zu einer geheimen Staatpolizei gemacht hätte, weil deren Ermittlungen, wie immer zynisch verbrämt zum angeblichen „Wohl“ der Betroffenen, sogar ohne deren Information gesetzlich zulässig werden sollten – wenn ich es richtig beobachtet habe, dann hat Dein Brief das Blatt gewendet, der Gesetzentwurf wurde stillschweigend fallen gelassen, obwohl er schon vom Bundesrat beschlossen und von der Bundesregierung unterstützt worden war. Eine entscheidende Intervention von Dir.

Eine andere entscheidende Intervention, langfristig vielleicht für uns die Wichtigste, war das Streitgespräch mit Erika Feyeraberd zur Unterstützung des Patientenverfügungs-Gesetzes im „Freitag“. Der Widerstand, der zum Versagen des Stünkerschen Gesetzentwurfs geführt hätte, kam aus der Linken Ecke, von Behindertenfunktionären und vermeintlichen Antifaschisten. Die Argumentation von diesen Verteidigern ärztlicher Machtpositionen wurde durch Dich offengelegt und widerlegt. Der Artikel über dieses Gespräch erschien am 16. März 2007, 13 Tage vor der ersten Debatte im Bundestag am 29. März und wurde sofort allen Abgeordneten des Bundestags von der SPD, den Grünen und der Linkspartei zugestellt. Er brachte meiner Ansicht nach die Stimmung dort zum kippen: in der Debatte erwähnte der Abgeordnete Jerzy Montag von den Grünen erstmals die Aktion T4 zurecht als Argument für die Begrenzung ärztlicher Macht mit Hilfe eines Patientenverfügungsgesetzes und der Abgeordnete Fritz Rudolf Körper von der SPD bewies in seiner Rede, dass er den Kern der Frage verstanden hatte, nämlich dass das Wohl eines erwachsenen Menschen nur durch ihn selbst bestimmt werden kann, also nur die Erfüllung seines Willens dafür der Maßstab sein kann, kein richterlich rationales Abwägen und stellvertretendes Entscheiden. Diese Position, dass Wille vor Wohl geht, bzw. das Wohl durch den Willen der jeweils Betroffenen festgelegt wird, ist die Frage, die Libertäre von Doktrinären scharf trennt.
Sie scheidet einen Herrschaftsanspruch der Vernunft von den Menschenrechten.

In dem nächsten, Anfang 2008 von dir verfassten Text, der nun auch im nachher vorgestellten Jubliläumsbuch gedruckt vorliegt und aus Anlass der Veröffentlichung des Gutachtens von Kaleck, Scharmer und Hilbrans zur Unvereinbarkeit der PsychKGe mit der Behindertenrechtskonvention entstand, unterstützt Du das Fazit der Dissertation von Annelie Prapolinat. Damit bist du meines Wissens die erste gewichtige Stimme in der BRD, die ebenfalls sagt, dass der § 63 Strafgesetzbuch, das Sondergesetz, das die Forensik legalisieren soll, Unrecht an sich ist, wie es vom Hochkommissariat für Menschenrechte explizit in der Stellungnahme vom 29.1.2009 disqualifiziert wurde. Lass uns hoffen, dass das möglichst bald von mehr Leuten verstanden wird und insbesondere, dass das Bundesverfassungsgericht endlich die zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsbehandlung in der Forensik positiv entscheidet.

Spektakulär dann 2009 Dein Fax an ca. 1400 Psychiatrie Chefärzte mit der klaren Ansage, dass sie auch dann, wenn die Gesetzgeber ihre selbst auferlegten Pflicht, die PsychKGe zu beseitigen, noch nicht nachgekommen sein sollten, zu Verbrechern werden, wenn sie mit psychiatrischem Zwang und Gewalt weitermachten.
Prof. Häfner vom Zentralinstitut für seelische Gesundheit war zu einer Antwort provoziert.
Deine glänzende Replik darauf, voller bissiger Ironie, hast Du auch uns zukommen lassen, so dass wir sie veröffentlichen konnten. Bei all deiner Friedfertigkeit hat sich mir trotzdem der Vergleich mit einem k.o. Schlag aufgedrängt, so präzise wurde der versuchte Gegenangriff des Prof. Häfner nicht nur abgewehrt, sondern noch vorher zurückgehaltene Argumente auf den knock out Punkt gebracht.

Der diesjährige Text, den Du zusammen mit unseren Vertrauensanwälten Eckart Wähner, Thomas Saschenbrecker und Alexander Paetow verfasst hast, wird in der anschließenden Buchvorstellung noch extra gewürdigt werden. Er hat das von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde bestellte Gefälligkeitsgutachten des Prof. Olzen als das kenntlich gemacht, was es eben ist, eine bezahlte Gefälligkeit, um zu versuchen, damit die Konsequenzen des neuen Patientenverfügungsgesetzes abzuwehren, aber wertlos für diejenigen, die tatsächlich an den juristischen Folgen der neuen Gesetzgebung zur Patientenverfügung interessiert sind.

Um zu verstehen, wie dankbar wir dir für deine Unterstützung sind, muß auf die besondere Schwierigkeit hingewiesen werden, dass wir so gut wie nichts „bieten“ können. Kein Geld, keine symbolische Macht, keine Vorteile im gesellschaftlichen Anerkennungs-Tauschzirkus. Im Gegenteil, da wir uns gegen die grausamen Strafmaßnahmen für unerwünschtes Verhalten wehren, kommt leicht auch derjenigen, der uns beisteht, in Gefahr, diskreditiert und ausgegrenzt zu werden. Geradezu exemplarisch dafür war das Vorgehen des FU Präsidiums.

Wahr ist auch, dass viele von uns arm sind, bzw. arm gemacht wurden und keine Mittel haben, um sich zu wehren und deshalb erst recht keine, um die Arbeit eines politischen Zusammenschlusses zu unterstützen. Das schützt uns allerdings davor, dass wir uns z.B. so einen Gefälligkeitsgutachter wie Prof. Olzen einkaufen könnten, sondern wir uns nur auf die ehrliche Überzeugung bei einem Gutachter verlassen müssen. So kommen wir zu dem Punkt, warum wir dich - wenigstens symbolisch - mit unseren Freiheitspreis auszeichnen wollen: Aus Überzeugung bist du professionell, nimmst deinen Beruf und dein Wissen ernst und stehst auch gegen die genannten Widerstände zu Deiner Überzeugung, den Menschenrechten.

Das hat Dich meines Erachtens dazu gebracht, das, was Herbert Marcuse theoretisch konzipiert hat, praktisch einzulösen:
Nicht aus der Mitte, sondern von den Rändern muss Gesellschaft verändert werden – von dort, wo die Repression gar nicht mehr tolerant daher kommt, sondern der Zwang, sozusagen der sado anale Modus der Macht, offen zutage tritt.
Oder in den Worten von Herbert Marcuse in „Der eindimensionale Mensch“:
„Unter der konservativen Volksbasis befindet sich jedoch das Substrat der Geächteten und Außenseiter: die Ausgebeuteten und Verfolgten anderer Rassen und anderer Farben, die Arbeitslosen und die Arbeitsunfähigen. Sie existieren außerhalb des demokratischen Prozesses; ihr Leben bedarf am unmittelbarsten und realsten der Abschaffung unerträglicher Verhältnisse und Institutionen. Damit ist ihre Opposition revolutionär, […] Und weiter: Ihre Kraft steht hinter jeder politischen Demonstration für die Opfer von Gesetz und Ordnung. Die Tatsache, daß sie anfangen sich zu weigern, das Spiel mitzumachen, kann die Tatsache sein, die den Beginn des Endes einer Periode markiert.“

Zwar soll durch ein Totschweigesystem diese Gewalt zu einem blinden Fleck gemacht, unsichtbar werden. Aber wenn es gelingt, die Gewalt des psychiatrischen Verbrechersystem nicht nur der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, sondern Erfolge gegen es durchzusetzen, dann könnten die Konsequenzen tatsächlich sehr weitreichend sein: wie vorhin schon betont, wird dann dem Willen gegenüber dem Wohl der Vorzug gegeben, bzw. anerkannt, dass das Wohl nicht gegen den Willen der jeweils Betroffenen bestimmt werden kann. Also libertär statt doktrinär.

Damit wird aber einer Rationalität der Boden entzogen, bzw. der auch in der Linken verbreitete Hang zur Zwangs-Beglückung qua Vernunft, verbunden mit einer eher mehr als minder nötigenden Pädagogik, in die menschenrechtlichen Schranken gewiesen. Diese radikale Stärkung des Individuums, gerade auch seines Eigensinns, ist die Hürde, die zur Rettung von Vernunft genommen werden muss, soll Vernunft nicht für immer nur als eine ideologische Verbrämung von Unterdrückungs- und Gewaltmechanismen stehen bleiben.

Für diese Position, einer Vereinbarkeit von Vernunft mit Menschenrechten stehst Du solitär! Zumindest kenne ich keinen anderen Rationalisten, der sich so für die Menschenrechte derer einsetzt, denen vernünftige Entscheidungen abgesprochen werden, und es zugespitzt darauf ankommt, ob Freiheit als die Freiheit des Andersdenkenden eingelöst wird. Du stehst damit in einer Reihe mit den beiden vorherigen Preisträgern unseres Freiheitspreises, bist in der Politik so professionell wie Thomas Szasz, dem ersten unbestechlichen Psychiater und dem Juristen Thomas Saschenbrecker, der für seine subversive Rechtskunde ausgezeichnet wurde.

Du hast das getan, was es für einen ehrlichen Hochschullehrer heißen müsste, politisches Wissen zu schaffen.
Deshalb dieser Freiheitspreis der Irren-Offensive für Politik, die Wissen schafft.

Diese goldenen Taschenlampe als Symbol für das Licht der politischen Aufklärung, die Du in die allgemeine psychiatrische Umnachtung gebracht hast.

 


3 Schwaben beim Schwätzle (René Talbot, Eckart Wähner, Wolf-Dieter Narr)

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