Prof. Wolf-Dieter Narr: Rede auf Thomas Saschenbrecker

Berlin, den 26.11.2005

Rede auf Thomas Saschenbrecker,
der heute den zum zweiten Mal vergebenen Freiheitspreis der Irren-Offensive für Subversive Rechtskunde erhält.

Und wie sich versteht, wird diese Rede von einem wahrhaften Narren gehalten, der sich an das Motto als regulatives Prinzip hält:
"Kinder und Narren sagen die Wahrheit!"

Das ist, zum ersten das faszinierend Schwierige und schwierig Faszinierende
Mit den konkret allgemeinen und vor allem allgemein konkreten Menschenrechten der Universalität des Besonderen, jedes Menschen als eines abweichenden Falls,
Dass sie nicht zerschnibbelt, gewibbelt, noch punktuell gehalten werden können.
Dass, das eine des anderen stützende Substanz und substantielle Kontrolle ist:
Wer Freiheit will, indes Gleichheit nicht, der ist als Neutrum keines Menschenrechtes Gast.
Wer Freiheit nur mit dem Zwang erreicht, und sei er fürsorgebesoffen übervoll, der hat des anderen Kreuz gebrochen, allein mit dem Diplom sich selbst noch schließenden Gefängniswärters gewaltgeeicht.

Das ist, zum zweitem, das bedrohlich Schützende staatlich fest gesatzten Rechts, das erst zum Rechtstaat wird, indem ihm überall Gewalt in notfalls physischer Gewalt zugrunde liegt und wirksam wird im Zwangsgriff todesdrohend auf den Menschen, staatsgemäß normal nicht voll frisiert, Dass dieses Zehnbuchstabenwort - "Rechtstaat" - und seine Walter so tun, als läsen täglich sie kathol´sche Staatenmesse: Gewalt wird transsubstantiiert:
Als sei sie Recht und Gerechtigkeit noch dazuhin. Arglist´ge Herrschaftstäuschung.

Das ist, zum dritten, der fortgesetzte Trick, genannt Verrechtlichung menschlichen Daseins, als würde Zwang ins Rechte transformiert und paragraphenviel so präzise soßisiert (saucisiert), dass Menschenrechte sind, und ganz rechtsicher für Bürgerin und männliches Pendant.
Als rännen rechtsvertäuend noch und noch des Bürgers Freiheitsräume zusammen einen Syndrome gleich: Gerechtigkeit im Hilfsersatz, die jenseits alte anarchist´scher´ Lehr, die gegenseitige Hilfe vom ich zum du kontrollenfrei lebte,sich in die Sicherheit ergießt, festgemauert im bürokratisch-medizinisch-polizeilichen Komplex.

So ist die edle Praxiswelt der Menschenrechte voll des argen Goodspeak, die schlimme Praxis der Entmündigung im Unterholz. Und nahezu niemand ist firm, ihr zu entrinnen. Das lange Ende bürgerlicher Freiheitssicherung in freier Praxis abweichender Personen im cordon sanitaire verdichteter Sicherheitsagenturen, ob staatlich, of privat gleichviel. *

Das ist der Hintergrund, vor dem die Leistung Thomas Saschenbreckers ihr Profil gewinnt.
Als hätte der Gesetzgeber des Bundes, nichts mehr zu regeln. Als vergäßen die Abgeordneten, nur ihrem gewissenhaften Positionserhalt verantwortlich, kaum ihrer Erinnerung und ihrer schweren Aufgabe, Grundrechte zu kennen und die Probleme auszuloten, in die sie mit rechtlichen Leitern steigen wollen, was sie selbst oder ihre Vorgänger im gleichen oder verbundenen Gebiet geregelt haben. Aber es ist auch verdammt und verwirrend schwer, den Überblick zu behalten. Als träfe Gleiches auf die Länder zu und ihre armen, überforderten Parlamente.

Also ging der Bundestag, dahinter wie sich versteht, das Bundesministerium für Justiz und alle möglichen interessenüberbürdeten Lobbygruppen am Anfang des neuen Saeculums und 3. Jahrtausends fortgeschrittener Zivilisation darauf aus, und folgte wenig später von den Ländern vorneweg das große Land der Bremer, das schlimme Rechtsloch ambulanter Zwangsmedikation sogenannt geistig Kranker zu stopfen. Im Bund mit Hilfe eines Zusatzparagraphen zum § 1906 als § 1906a BGB. Der Bundestag und seiner hintersassigen Interessenten taten es rechtsvergessen bis zum einschlägigen BGB, sie hatten das treffliche Urteil des BGH vom 11.10.2000 schon wieder ausgelöscht. Die Bremer folgten 2004/2005, nachdem sie 2002 Zwangsregelungen im ambulanten Bereich noch und zurecht als kropfunnötig und grundrechtswidrig erkannt hatten. Ein Fall, eine mediale Platzpatrone. Und schon waren Parlament und Regierung gewendet. So schnell geht das.

Hat man die Vorhaben verfolgt, liest man vor allem Thomas Saschenbreckers ungewöhnlich dicht argumentierende, alle Rechtstaubecken ausleuchtende und aussäubernde Gutachten in Jahresfolge 2004 und 2005, dann werden die Beweggründe offenbar die zu den Vorhaben neuer Zwangsgesetze führten. Dann wird einsichtig, warum wichtig es war und bleibt, auf gesetzliche Vorhaben dieser Art sogleich zu reagieren und rufkräftige Wachsamkeit zur ersten bürgerlichen Tugend zu erheben. Dann wird glücklicherweise auch einsichtig, warum es nicht zuletzt aufgrund von Thomas Saschenbreckers anwaltlicher Tätigkeit und seiner geradezu lückenlos grundrechtlich fundierten Rechtsargumentation gelungen ist, diesen Anschlag der Zwangsvorstellungen zu stoppen. Darin ist auch ein kleiner Funken Hoffnung verborgen. Dass es immer noch genügend Abgeordnete andere Berufspolitiker und Richterinnen/Richter gibt, die die Grundrechte nicht vergebens gelesen haben.

Die Beweggründe der Zwangsgesetzebetreiber waren und sie bleiben verborgen offen weiter, selbst wenn sie jetzt, glücklicherweise nicht durchdrangen:
- Angst, wie in allen Fällen des starken Abweichens, im Zusammenhang sogenannt psychiatrischer Fälle im besonderen, Angst, sage ich vor sich selbst. Das macht die Besonderheit von Geschichte und Gegenwart der Psychiatrie aus, in deren Umkreis nicht zufällig der Gedanke des Panoptikums und totaler Institutionen entstanden ist und bis heute betrieben wird. Darum ist übrigens all das, was rund um die Psychiatrie kreist menschenrechtlich so symptomatisch abgründig und signifikant.
- Politische Panik, wenn medial inszenierte Paniken klimakatastrophengleich Berlin oder Bremen unter Wasser setzen. Das zeigt, wie tief die Staustufe institutionalisierter politischer Vernunft liegt. Die Flutkatastrophen ereignen sich im Nu;
- Standesspezifische und selbstredend materielle Interessen all derjenigen die spitzenberuflich im Gesundheitssystem und der Psychiatrie zumal tätig sind und meist gutes Geld verdienen.
- Der große und immer größer werdende Komplex der allseits vorweg Staat und gesellschaftliche Normalität, nicht zuletzt ihre kapitalistischen Spitzeninteressen sichernden Prävention mit ihrer proaktiven Zuspitzung.
- Mit dieser Kehre zur Prävention, die in alle Fugen der Gesellschaft dringt, die Innen- und Außenpolitik, insbesondere in der "Fremdenverfolgung", aber auch der Verfolgung von uns allen als "Schläfern" mehr als zuvor zusammenkoppelt, geht eine doppelte Verschlimmböserung allen Rechts und damit auch aller exekutiven Praxis einher. Zum einen: Grundrechte werden mehr als zuvor zu Einstiegsrechten staatlicher und privater Sicherung. Nach dem Motto: um deine Freiheit zu sichern, muss ich sie aufheben. Zum anderen: aus möglichst rechtlich genau formulierten Regeln, die bürgerlicher Freiheit und Sicherheit dienen, werden kleine und umfänglichere bürokratische Ermächtigungsgesetze. Das Opportunitätsprinzip wird zur Legalformel. Das zeigen nicht nur die hier kritisch aufgespießten Vorschläge der ambulanten Zwangsmedikation.

Saschenbreckers Leistung bestand und besteht unter anderem darin:
- als trefflicher Rechtskundiger die Widersprüche des Gesetzgebers herausgearbeitet zu haben, die Selbstverwirrung desselben - aber nicht auf eigene, auf Kosten derjenigen, die ambulant zwangsbehandelt werden sollten bzw. zuvor, vor dem BGH-Spruch von 2000 schon zwangsbehandelt worden sind;
- präzise herauszuarbeiten, wie Grundrechte mit öffentlichen Hilfs- und Sicherheitsformeln durchgehend im Goodspeak ausgehebelt werden. Hierbei ist Saschenbreckers Grundrechtsverständnis ohne Fehl und Tadel, ja er begeistert geradezu erneut, Grundrechte wahr- und ernst zu nehmen: das Grundrecht der Selbstbestimmung, die Voraussetzung und das Ende aller Freiheit. Und das Grundrecht auf Integrität der Person, auf ihre Unverletzlichkeit. Versteht man diese beiden recht, dann folgen allen anderen schier wie von selbst;
- witzig, wie man im 18. Jahrhundert formuliert hätte, aufzuweisen, wie die Gesetzgeber sich in Widersprüche verheddern und ihre eigenen, gestern verabschiedeten Normen schon wieder vergessen haben;
- all diese und andere Qualitäten der Saschenreckerschen Einlassungen, die ich, hätte ich mehr Zeit, gerne schilderte, weil wir alle daraus lernen könnten, haben zur Folge: das die Argumente der Zwangsvollstrecker des Rechts zerfallen wie schimmlige Pilze. Solche schimmligen Pilze darf man noch nicht zum Recht erheben. Was aber, wenn nicht Leute wie Saschenbrecker da wären und zeigten, wie das rechtliche Rumpelstilzchen wahrhaft heißt?
- Der Jurist Saschenbrecker, der uns entgegentritt ist darum so hervorragend, weil er mehr ist als ein Jurist. Er weiß, worauf schon Lichtenberg aufmerksam machte: wer nur Chemie versteht, versteht auch die nicht recht; wer rechtserfahren aber phantasievoll sieht, wie sich Unrecht ins Recht stiehlt, wie Recht materiell und formell entrechtlicht wir, der kann die Gefahr von Willkürakten gegen Menschen in glänzenden rechtlichen Gamaschen klar, deutlich und überzeugend erkennen.

Warum aber verteilen wir heute Abend, mit mir nicht als Preis-, wohl aber als Mundschenk einen Preis, auch wenn der Preis konstruktiver Subversion gilt?
Dieser Preis ist kein Teil eines Macht- und Reputationsmanagements. Er dient der Anerkennung einer raren Leistung im Abseits, uns allen zum Ansporn, nicht abzulassen, uns zu wehren, mitten in dieser Gesellschaft, mit ihren rechtlichen Mitteln, aber mit einer menschenrechtlichen Substanz und Politik, die weit darüber hinausragt.

Der Preis gilt Thomas Saschenbrecker im Namen all der medizinisch-psychiatrischen Gutachter und Therapeuten, weil er sie vor der argen Hybris ihrer indezenten Selbstüberschätzung und ihrem antitherapeutischer Zugriff nach polizeilichen Zwangsmitteln bewahrt.

Der Preis gilt Thomas Saschenbrecker im Namen all der Gesetzgeber, weil er sie vor den Folgen ihrer Panik rettet und ihren eigen Kenntnismangel in Sachen Recht, Grundrechte an erste Stelle rückt.

Der Preis winkt Thomas Saschenbrecker dafür, dass er um den Kern alles Rechts: die Grundrechte als aktive Rechte der Bürgerinnen und Bürger auch ohne Papiere weiß. Darum schützt er sogar die Exekutive vor sich selbst, vor ihren eigenen Zwangstorheiten.

Der Preis ehrt Thomas Saschenbrecker als einen Verfassungsschützer, wenn es denn einen gibt. Grundrechtsfundiert, mit öffentlichen Informationen, öffentlichen Argumenten für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.

Die Liste all derer, die Thomas Saschenbreckersche Leistungen loben und preisen müssten, ist länger, als Leistungen, die für sie getan sind. Diejenigen sollen ihm am Ende aber zuerst den Preis überreichen, für deren Freiheit, auch und gerade, ihre Gesundheit selbst zu bestimmen, er sich am meisten verdient gemacht hat. Und also sind wir ihm alle dankbar. In Zeiten der Entwicklung hin zur prädiktiven Medizin, in Zeiten, da an Stelle der ohnehin als Bürgerin nicht beachteten Patientin, eine elektronische Gesundheitskarte tritt, "gesund" für einen riesigen Gesundheitssicherungskomplex, in solchen Zeiten ist das was Thomas Saschenbrecker gegen psychiatrischen Zwang geleistet hat, wider den Zwang zur Gesundheit, forced to be healthy and free, nicht zu überschätzen. Eine Bresche, die es zu halten, zu verteidigen, zu weiten gilt.

Bevor ich nun endlich den Preis übergebe, ein Symbol in den herrschenden Werten bescheidener Art und doch imaginativ kaum zu ergründen, muss ich und will ich einen letzten Preisanlass nennen, dessen ich erst spät inne geworden bin.

Thomas Saschenbrecker ist, wie mir Rene Talbot entdeckte, am 8.12.1965 in Lübeck geboren. Ich habe also die außerordentliche Freude, Thomas Saschenbrecker einige Tage zu früh für sein Übergleiten ins Schwabenalter zu gratulieren. Im Schwabenland, das weiß er vielleicht zwischenzeitlich, obwohl er auf der Badenser Seite lebt, im Schwabenland wird man erst mit 40ig Jahren richtig gescheit. Thomas Saschenbrecker, das zeigen seine Rechtstaten der letzten Jahre war unüblich schon vorher ziemlich gescheit. Der Sprung zum noch Gescheiteren soll ihn aber nicht, was möglicherweise die bürgerlichen Schwaben damit verbanden, brav im festen Wams seines Berufes politisch durchgehend korrekt werden lassen. Im Gegenteil: ich heiße ihn im Klub derjenigen besonders willkommen, die ob der herrschaftlichen Dummheiten ihren Humor nicht und nie verlieren, die am Ende all den gewalttätigen Herrschaftsblödsinn weglachen.

Dass der "Dadaismus und postmoderne Existentialismus" "zu ihrem Ziel gekommen" seien, wie Thomas Saschenbrecker und Rene Talbot in einem hoffentlich geradezu massenwirksamen Ratschlagspapier zur "Vorsorgevollmacht" schreiben, mag man füglich bezweifeln. Ohne ein kräftiges anarchistisches und lachenvolltolles Element inmitten unseres nie bierigen Ernstes, werden wir diese Zeiten der immer weiter ausgepackten Albträume der Vernunft kaum überstehen.

2002 erster Freiheitspreis für Thomas Szasz
2010 dritter Freiheitspreis für Wolf-Dieter Narr

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